Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

commercehelden GmbH

FN 626972v, Sitz: Pembaurstraße 14, 6020 Innsbruck, Österreich

Stand: Oktober 2025

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der commercehelden GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über

  1. a) den Erwerb von Waren über Online-Shops, Marktplätze oder sonstige Vertriebskanäle („Handel“) sowie
  2. b) die Erbringung von Dienstleistungen und Agenturleistungen im Bereich E-Commerce, Online-Marketing und Amazon-Management („Agenturleistungen“).

1.2 Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG) als auch gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB). Für Unternehmer gelten Sonderregelungen, die ausdrücklich gekennzeichnet sind.

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Handel: Verkauf und Lieferung von physischen Waren und digitalen Produkten.

2.2 Agenturleistungen: Strategieberatung, Aufbau und Optimierung von Online-Shops, Amazon-Konten, Marketingkampagnen, PPC-Management, Content-Erstellung, technisches Setup u. a.

2.3 Der Anbieter kann Subunternehmer einsetzen. Eine persönliche Leistungspflicht besteht nicht.

  1. Vertragsschluss

3.1 Im Handel erfolgt der Vertragsschluss nach den jeweiligen Regeln der genutzten Plattform (z. B. Amazon, Shopify) oder des Online-Shops.

3.2 Bei Agenturleistungen übermittelt der Kunde eine Anfrage (per Website-Formular, E-Mail oder Telefon). Der Anbieter sendet daraufhin ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme oder Zahlung durch den Kunden.

3.3 Angebote des Anbieters sind sieben Tage gültig.

  1. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, inkl. Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich als Netto-Beträge ausgewiesen.

4.2 Zahlungen sind binnen sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4.3 Bei Agenturprojekten kann der Anbieter Vorschüsse oder Teilzahlungen verlangen (Standard: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Fertigstellung).

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 % p. a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB).

  1. Lieferung und Leistung

5.1 Lieferungen erfolgen innerhalb der EU an die vom Kunden angegebene Adresse.

5.2 Liefer- oder Leistungsfristen beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang und Bereitstellung aller erforderlichen Informationen.

5.3 Agenturleistungen gelten als erbracht, wenn die vereinbarten Deliverables oder Maßnahmen umgesetzt bzw. bereitgestellt wurden.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden (Agenturgeschäft)

6.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Bilder, Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

6.2 Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.

6.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte (z. B. Markenrechte, Werbeaussagen, Datenschutztexte) allein verantwortlich.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

7.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 11 ff. FAGG).

7.2 Kein Widerrufsrecht besteht bei:

  • individuell angefertigten Produkten,
  • versiegelten Waren, die aus Hygiene- oder Gesundheitsschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind,
  • digitalen Inhalten, die auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist bereitgestellt wurden,
  • Dienstleistungen, mit deren Ausführung vor Ablauf der Frist begonnen wurde.
  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

  1. Geistiges Eigentum / Nutzungsrechte

9.1 Urheber-, Marken-, Layout- und Programmrechte verbleiben beim Anbieter, bis alle Zahlungen erfolgt sind.

9.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Projekt definierten Zwecke.

  1. Haftung

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.

10.3 Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste oder Plattform-Sperren (z. B. Amazon-Accounts), sofern diese nicht unmittelbar durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters verursacht wurden.

  1. Gewährleistung

11.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff. ABGB).

11.2 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Lieferung.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und DSG 2018. Details siehe Datenschutzerklärung auf www.commercehelden.com/datenschutzerklaerung.

12.2 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit geheim zu halten.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung (Agenturleistungen)

13.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit laufender Betreuungsverträge drei Monate.

13.2 Kündigungsfrist: 30 Tage zum Monatsende.

13.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingende Vorschriften des Wohnsitzstaates nicht entgegenstehen.

  1. Schiedsgericht (Schiedsklausel)

15.1 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seiner Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit ergeben, werden endgültig nach der Schiedsordnung des Vienna International Arbitral Centre (VIAC) der Wirtschaftskammer Österreich entschieden.

15.2

Sitz des Schiedsgerichts: Wien, Österreich

Anzahl der Schiedsrichter: Ein (1), bei Streitwert über € 500 000 drei (3)

Sprache des Verfahrens: Deutsch

Anwendbares Recht: materielles österreichisches Recht

15.3 Die Parteien verzichten auf den ordentlichen Rechtsweg. Das Schiedsurteil ist endgültig und bindend.

15.4 Der Anbieter bleibt berechtigt, unbestrittene Forderungen vor ordentlichen Gerichten geltend zu machen (insbesondere Zahlungsverzug).

  1. Alternative Streitbeilegung

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; auch die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

commercehelden GmbH

Pembaurstraße 14, 6020 Innsbruck, Österreich

E-Mail: info@commercehelden.com

Web: www.commercehelden.com

Schiedsgerichtsvereinbarung als Anhang zu den AGB zwischen

commercehelden GmbH, FN 626972v, Pembaurstraße 14, 6020 Innsbruck, Österreich

– nachfolgend „Anbieter“ –

und

Kunden

1 | Präambel

Die Parteien unterhalten eine laufende Geschäftsbeziehung im Bereich E-Commerce, Onlinehandel und/oder Agenturleistungen.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Streitbeilegung sowie zur Vermeidung nationaler Gerichtsverfahren treffen die Parteien folgende ergänzende Schiedsvereinbarung, die auf alle bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen den Parteien Anwendung findet.

2 | Schiedsvereinbarung

(1) Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien bestehenden oder künftig abgeschlossenen Verträgen, deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit ergeben, werden endgültig nach der Schiedsordnung des Vienna International Arbitral Centre (VIAC) der Wirtschaftskammer Österreich entschieden.

(2)

Sitz des Schiedsgerichts: Wien, Österreich

Anzahl der Schiedsrichter: ein (1); bei Streitwert über EUR 500 000 – drei (3)

Sprache: Deutsch

Anwendbares materielles Recht: österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

(3) Das Schiedsurteil ist endgültig, bindend und kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, unbestrittene Geldforderungen (z. B. offene Rechnungen) weiterhin vor ordentlichen Gerichten geltend zu machen.

3 | Rückwirkende Einbeziehung

(1) Diese Schiedsvereinbarung gilt rückwirkend für alle bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien, einschließlich solcher, die vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung geschlossen wurden.

(2) Sie ersetzt etwaige Gerichtsstandsklauseln in älteren Verträgen, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als ausschließliche Regelung beibehalten werden.

(3) Die Parteien bestätigen, dass sie die Vereinbarung freiwillig und in Kenntnis der Rechtsfolgen schließen.

4 | Form und Wirksamkeit

(1) Diese Vereinbarung kann elektronisch (E-Mail-Bestätigung) oder digital signiert abgeschlossen werden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.

(2) Der Kunde erkennt die Wirksamkeit der Vereinbarung an, indem er diese E-Mail mit dem Vermerk

„Einverstanden mit der Schiedsvereinbarung commercehelden GmbH“

bestätigt oder durch weitere Inanspruchnahme von Leistungen nach Zugang dieser Vereinbarung.

(3) Damit gilt die Vereinbarung als rechtsverbindlich im Sinne von Art. II Abs. 2 UNÜ sowie § 581 ZPO.

5 | Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schiedsvereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Diese Schiedsvereinbarung tritt mit dem Datum der elektronischen Annahme durch den Kunden in Kraft.

commercehelden GmbH

Innsbruck, 21.10.2025

Thomas Gross

Geschäftsführer

Einkaufsbedingungen (Purchase Terms & Conditions)

commercehelden GmbH

FN 626972v, Pembaurstraße 14, 6020 Innsbruck, Österreich

Stand: Oktober 2025

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und Lieferverträge der commercehelden GmbH (nachfolgend „Käufer“) mit Lieferanten und Herstellern (nachfolgend „Verkäufer“).

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, auch wenn der Käufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.

  1. Bestellung und Vertragsschluss

2.1 Bestellungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erteilt werden.

2.2 Der Verkäufer hat jede Bestellung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, gilt die Bestellung als vorbehaltlos angenommen.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn sie vom Käufer schriftlich genehmigt werden.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle vereinbarten Preise sind Festpreise, verstehen sich in Euro, frei Haus (DDP gemäß Incoterms 2020) an die vom Käufer angegebene Lieferadresse und beinhalten sämtliche Nebenkosten (Verpackung, Versicherung, Zoll, Gebühren).

3.2 Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen netto nach vollständiger, mangelfreier Lieferung und Erhalt sämtlicher Nachweise gemäß § 5 dieser Bedingungen.

3.3 Skonto: 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.

3.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.

  1. Lieferung, Verzug und Vertragsstrafe

4.1 Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind fixe Bestandteile des Vertrags.

4.2 Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist der Käufer berechtigt, ohne Mahnung eine pauschale Vertragsstrafe von EUR 1.500 pro Kalendertag des Verzugs als Mindestschaden zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4.3 Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers zulässig.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht erst nach Abnahme durch den Käufer über.

  1. Nachweise zur Warenqualität, Laboranalysen und Produktionsweise

5.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unaufgefordert, vollständig und kostenlos sämtliche Nachweise, Zertifikate, Laboranalysen, Prüfberichte, Ursprungsnachweise, Produktionsdokumentationen, Sicherheitsdatenblätter und sonstige Qualitäts- und Compliance-Nachweise spätestens mit der Lieferung vorzulegen.

5.2 Diese Pflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

aktuelle Labor- oder Prüfzertifikate (z. B. Lebensmittelsicherheit, Materialreinheit, Schadstofffreiheit),

Produktions- und Herkunftsnachweise (z. B. EU-/Drittland-Zertifikate, Nachhaltigkeits- oder Sozialstandards),

Nachweise über Chargen-, Rückverfolgbarkeit- und Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO, HACCP, GMP).

5.3 Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt,

gilt die Lieferung als nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 377 UGB,

wird die Ware nicht abgenommen,

entsteht kein Anspruch auf Zahlung der Rechnung,

und der Käufer ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Verkäufers einzulagern, zurückzusenden oder zu entsorgen.

5.4 Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit und Echtheit der übergebenen Nachweise. Gefälschte oder unvollständige Zertifikate gelten als schwerwiegender Vertragsverstoß.

  1. Qualitätssicherung und Inspektionsrecht

6.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass alle gelieferten Waren den vertraglich vereinbarten Spezifikationen, geltenden EU- und österreichischen Normen (CE, REACH, RoHS, ProdHG) sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

6.2 Der Käufer ist berechtigt, jederzeit Qualitäts-, Produktions- oder Laborprüfungen beim Verkäufer oder dessen Unterlieferanten vorzunehmen oder durch Dritte durchführen zu lassen.

6.3 Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorlage, Prüfung oder Bestätigung von Qualitätsnachweisen entstehen.

  1. Gewährleistung und Mängelrechte

7.1 Der Verkäufer haftet für alle Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff. ABGB).

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab ordnungsgemäßer Abnahme.

7.3 Bei Mängeln kann der Käufer nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rücktritt verlangen.

7.4 Der Verkäufer trägt alle Kosten der Mängelbeseitigung (Transport, Material, Prüfkosten etc.).

7.5 Die Rügepflicht gemäß § 377 UGB gilt als gewahrt, wenn der Käufer den Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung anzeigt.

  1. Eigentum und Gefahrübergang

8.1 Eigentum und Risiko gehen erst mit vollständiger Abnahme durch den Käufer über.

8.2 Eigentumsvorbehalte des Verkäufers werden ausdrücklich nicht anerkannt.

  1. Produkthaftung und Versicherung

9.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung, Sicherheits- oder Kennzeichnungspflichtverletzungen freizustellen.

9.2 Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 5 Millionen pro Schadensfall nachzuweisen und deren Bestehen auf Verlangen zu belegen.

  1. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Alle dem Verkäufer zugänglich gemachten Informationen, Muster oder Spezifikationen sind vertraulich zu behandeln.

10.2 Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu eigenen Zwecken ist untersagt.

10.3 Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

  1. Subunternehmer

Die Einschaltung von Subunternehmern oder Unterlieferanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Käufers. Der Verkäufer bleibt für sämtliche Leistungen verantwortlich.

  1. Exportkontrolle und Compliance

Der Verkäufer garantiert, dass alle gelieferten Waren frei von Embargobestimmungen, Sanktionsverstößen oder illegalen Herkunftswegen sind.

Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Umwelt-, Sozial- und Compliance-Standards (u. a. EU-Lieferkettengesetz, CSR-Richtlinien).

  1. Höhere Gewalt

Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren.

Unterbleibt diese Mitteilung, kann sich der Verkäufer nicht auf höhere Gewalt berufen.

  1. Schiedsgerichtsklausel

14.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden endgültig nach der Schiedsordnung des Vienna International Arbitral Centre (VIAC) entschieden.

14.2

Sitz des Schiedsgerichts: Wien, Österreich

Schiedsrichter: ein (1), bei Streitwert über EUR 500.000 – drei (3)

Verfahrenssprache: Deutsch

Anwendbares Recht: materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

14.3 Der Käufer ist berechtigt, unbestrittene Geldforderungen vor ordentlichen Gerichten geltend zu machen.

  1. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

15.3 Der Verkäufer darf Forderungen gegen den Käufer nur mit dessen schriftlicher Zustimmung abtreten.

commercehelden GmbH

Pembaurstraße 14, 6020 Innsbruck, Österreich

E-Mail: info@commercehelden.com

Web: www.commercehelden.com

7) Vertraulichkeit Der Anbieter wird die im Rahmen seiner Leistungen über den Kunden erlangten Informationen, insbesondere solche Informationen, die private oder betriebliche Belange betreffen, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht zur Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden erforderlich ist.

8) Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

8.1 Das Recht des Anbieters und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

8.2 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

9) Begleitendes Informationsmaterial

9.1 Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte von Informationsmaterial, welches dem Kunden – gleich in welcher Form – gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Beratung überlassen wird.

9.2 Der Kunde darf ihm vom Anbieter gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Beratung überlassenes Informationsmaterial lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Anbieters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, ihm überlassenes Informationsmaterial ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

9.3 Bei Online-Beratungen wird dem Kunden begleitendes Informationsmaterial (z. B. Beratungsunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download bereitgestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Informationsmaterials in körperlicher Form.

Fulfillment- und Logistikbedingungen (Bedingungen für Fulfillment-Partner)

commercehelden GmbH

FN 626972v, Pembaurstraße 14, 6020 Innsbruck, Österreich

Stand: Oktober 2025

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Commercehelden GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“) mit Fulfillment-, Logistik-, Lager-, Versand- oder Verpackungsdienstleistern (nachfolgend „Dienstleister“).

1.2 Entgegenstehende AGB des Dienstleisters werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftraggeber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen, gleichartigen Aufträge zwischen den Parteien.

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Der Dienstleister übernimmt Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Versandabwicklung, Rücknahme-Management und alle damit verbundenen logistischen Tätigkeiten.

2.2 Der Dienstleister handelt als Erfüllungsgehilfe (§ 1313a ABGB) des Auftraggebers.

2.3 Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers beauftragt werden.

  1. Eigentum und Besitz

3.1 Sämtliche vom Auftraggeber angelieferte Waren, Verpackungen und Materialien bleiben uneingeschränkt Eigentum der commercehelden GmbH.

3.2 Der Dienstleister erkennt ausdrücklich an, dass ihm kein Pfand-, Zurückbehaltungs- oder Verwertungsrecht an den eingelagerten Waren zusteht.

3.3 Der Dienstleister hat die Waren getrennt von fremden Gütern zu lagern und jederzeit eindeutig als Eigentum des Auftraggebers zu kennzeichnen.

  1. Pflichten des Dienstleisters

4.1 Der Dienstleister verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen, sicheren und sauberen Lagerung, Verpackung und Kommissionierung entsprechend den produktspezifischen Anforderungen (z. B. Hygiene, Temperatur, Feuchtigkeit).

4.2 Er ist verpflichtet,

regelmäßig schriftliche Bestandsmeldungen zu übermitteln (mind. monatlich),

bei Abweichungen oder Verlusten unverzüglich schriftlich zu informieren,

alle Buchungs- und Trackingdaten in Echtzeit digital bereitzustellen,

sämtliche Chargen- und Seriennummern-Nachweise lückenlos zu führen,

alle relevanten Labor-, Sicherheits- und Qualitätszertifikate zu archivieren und auf Anforderung oder unaufgefordert bei jeder Warenübernahme zu übergeben.

4.3 Erfolgt eine Warenannahme oder -einlagerung ohne Vorlage der vollständigen Qualitäts- und Sicherheitsnachweise, gilt die Ware als nicht ordnungsgemäß übernommen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet, bis alle Unterlagen vollständig und geprüft sind.

4.4 Der Dienstleister haftet für jede Beschädigung, jeden Verlust, jede Vermischung, jede fehlerhafte Kommissionierung oder verspätete Auslieferung in voller Höhe.

  1. Nachweispflichten zur Warenqualität und Produktionsweise

5.1 Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert und kostenfrei alle ihm vorliegenden Qualitäts-, Sicherheits-, Labor- oder Produktionsnachweise zu den eingelagerten und verarbeiteten Waren vorzulegen.

5.2 Unterbleibt die Vorlage dieser Nachweise vollständig oder rechtzeitig, ist der Auftraggeber berechtigt,

die Abnahme der Leistungen zu verweigern,

die Zahlung einzustellen,

und die Ware auf Kosten und Risiko des Dienstleisters auszulagern oder zurückzuholen.

  1. Liefer- und Leistungsfristen / Vertragsstrafe

6.1 Vereinbarte Fristen für Einlagerung, Versand, Bearbeitung oder Rücknahme sind verbindlich.

6.2 Bei Verzug ist eine pauschale Vertragsstrafe von EUR 1.500 pro Kalendertag fällig, unabhängig vom Verschulden, als Mindestschaden.

6.3 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen (z. B. entgangenen Gewinn, Amazon-Sperren, Werbekosten).

  1. Versicherung und Haftung

7.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine Transport-, Lager- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 2 Millionen pro Schadensfall abzuschließen und deren Bestehen auf Verlangen nachzuweisen.

7.2 Für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlversand haftet der Dienstleister in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Handling- und Folgekosten.

7.3 Die Beweislast, dass der Schaden nicht durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurde, trägt der Dienstleister.

  1. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Daten, Kundendaten, Auftragsinformationen oder Verkaufszahlen sind streng vertraulich zu behandeln.

8.2 Eine Weitergabe oder Nutzung für eigene Zwecke ist untersagt.

8.3 Der Dienstleister ist verpflichtet, die Anforderungen der DSGVO und der österreichischen Datenschutzgesetze einzuhalten.

  1. IT- und Datensicherheit

9.1 Der Dienstleister hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Auftraggebers gegen Verlust, Manipulation oder unbefugten Zugriff zu schützen.

9.2 Jede Form von Datenleak oder Cyberangriff ist dem Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.

  1. Rückgaben und Retouren

10.1 Retouren sind nach den vom Auftraggeber festgelegten Prozessen zu bearbeiten.

10.2 Der Dienstleister darf keine Entscheidungen über Entsorgung, Wiederverkauf oder Vernichtung ohne vorherige schriftliche Zustimmung treffen.

  1. Kündigung und Rückholung

11.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Pflichtverletzungen, Verzug, Verlust, Datenmissbrauch oder Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten.

11.2 Nach Vertragsende ist der Dienstleister verpflichtet, sämtliche Waren, Daten und Unterlagen binnen 5 Tagen auf eigene Kosten an den Auftraggeber oder dessen benannten Nachfolger zu übergeben.

  1. Schiedsgerichtsklausel

12.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden endgültig nach der Schiedsordnung des Vienna International Arbitral Centre (VIAC) entschieden.

12.2

Sitz des Schiedsgerichts: Wien, Österreich

Schiedsrichter: ein (1); bei Streitwert über EUR 500 000 – drei (3)

Verfahrenssprache: Deutsch

Anwendbares Recht: materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

12.3 Der Auftraggeber kann unbestrittene Geldforderungen vor ordentlichen Gerichten geltend machen.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

13.3 Der Dienstleister darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers übertragen.

commercehelden GmbH

Pembaurstraße 14, 6020 Innsbruck, Österreich

E-Mail: info@commercehelden.com

Web: www.commercehelden.com

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